Klasse P2: Erwerb ab 21 Jahren + Befähigungsschein gemäß §27 oder §20 SprengG
Diesen Artikel dürfen wir Ihnen nur Überlassen, sofern Sie das 21. Lebensjahr erreicht haben und über einen Befähigungsschein gemäß §27 oder §20 SprengG verfügen. Daher bitten wir Sie den Altersnachweis in Form einer Kopie vom Personalausweis und einer Kopie vom Befähigungsschein (§27 oder §20 SprengG) zu erbringen. Bitte lassen Sie uns die beiden Kopien per Mail an info@spacerockettechnology.de zukommen.
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