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Hinweis für den Erwerb von P2-Artikel
1. Hinweis:
Der Erwerb von Raketenmotoren der Klasse P2 ist für folgende Personenkreise gestattet:
Privatkunde:
- Inhaber eines Befähigungsschein gemäß §27 des Sprengstoffgesetzes (SprengG)
Geschäftskunde:
- Erlaubnis gemäß §7 des Sprengstoffgesetzes (SprengG)
- Inhaber eines Befähigungsschein gemäß §20 des Sprengstoffgesetzes (SprengG)